DGUV: Änderung des Verfahrens bei Sachleistungsaushilfe

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) muss Personen, die in bestimmten Ländern versichert sind, auch während ihres Deutschland-Aufenthalts bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten medizinisch versorgen. Da es in der Vergangenheit immer wieder massive Probleme bei der Kostenerstattung durch die ausländischen Träger gab, wurde das Erstattungsverfahren nun geändert.

Die Erstattung der Kosten kann ab sofort bereits dann erfolgen, wenn die zu versorgende Person möglichst bei Beginn der Behandlung eine Versicherungsbescheinigung und ein Anspruchsnachweis für den Bereich der Krankenversicherung vorlegt. Im EU-Bereich sind dies z.B. die Bescheinigung A1 und die Europäische Versicherungskarte.

Bislang konnten die Kosten erst nach Eingang einer Anspruchsbescheinigung des zuständigen ausländischen Trägers erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt „Sachleistungshilfe“ der DGUV für Leistungserbringer.

Weitere Artikel

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.