Erfolgreich starten: Die IFK-Praxisgründungsseminare

Praxisgründung will gelernt sein – gut, dass es die IFK-Praxisgründungsseminare gibt. In acht Einheiten werden alle Fragen rund um das Thema Gründung, Wirtschaft, Recht und Praxisorganisation sowie Marketing besprochen. Die unterschiedlichen Einheiten sind flexibel buchbar. Dabei können verschiedene Schwerpunkte gesetzt und die Teilnahme entsprechend organisiert werden – ganz so, wie es dem individuellen Interesse entspricht. Gut zu wissen: Damit Sie sich nicht viele Tage für einzelne Termine Zeit nehmen müssen, haben wir die Themenblöcke so organisiert, dass meistens mehrere an einem Tag stattfinden. Das nächste Intervall startet im November mit dem kostenlosen Vortrag zu physio-START, in dem das Angebot des IFK-Gründerzentrums vorgestellt und der Ablauf des Seminars besprochen wird. 

Interesse geweckt? Hier geht’s zur Übersicht zu den Praxisgründungsseminaren.

 

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2026 | 27.08. Studieren kann man nur mit Abitur und wenn man in der Stadt lebt? Diese Annahme gehört der Vergangenheit an: Die SRH Fernhochschule bietet Physiotherapeuten zeit- und ortsunabhängiges Lernen ohne Abiturzwang. Die berufsfachschulische Ausbildung wird angerechnet – dadurch lernt man in anderthalb Jahren alle relevanten Inhalte und hat am Ende einen vollwertig anerkannten Bachelorabschluss in der Tasche.

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.