Fehlerhafte Verordnungsvordrucke aufgetaucht

Dem IFK ist aus seiner Mitgliedschaft zugetragen worden, dass Patienten vereinzelt mit neuen Verordnungsvordrucken (Muster 13) in die Physiotherapiepraxen kommen, die erst ab dem 1. Januar 2021 gültig sind. Ursprünglich sollten diese seit dem 1. Oktober 2020 gelten, weshalb sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bereits veröffentlicht wurden. Durch die Verschiebung der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 wurde aber gleichzeitig auch die Gültigkeit der Vordrucke auf diesen Termin verlegt.

Wichtig: Die Vordrucke dürfen auf keinen Fall jetzt schon verwandt werden, da einige wesentliche Felder fehlen, die erst ab Januar 2021 wegfallen (z. B. Erst-, Folgeverordnung, Verordnung außerhalb des Regelfalls). Betroffene Ärzte müssen die Verordnung auf den aktuellen Vordruckmustern ausstellen und ggf. ihren Software-Hersteller kontaktieren, damit dieser den Fehler in der Ärztesoftware beheben kann. Ärzte können ferner an die KBV verwiesen werden oder auf die folgende Veröffentlichung der KBV: https://www.kbv.de/html/22246.php

 

Weitere Informationen zu den Neuerungen der Heilmittel-Richtlinien ab dem 1. Januar 2021 finden sich im Merkblatt A20, das IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle (ifk@ifk.de) anfordern können.

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.