Frist für den Behandlungsbeginn verbleibt bei 28 Tagen

Nachdem die neuen Heilmittel-Richtlinien (für Ärzte und Zahnärzte) aufgrund Verzögerungen bei der Einbindung in die Ärztesoftware auf den 1. Januar 2021 verschoben wurden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen, die Frist für den Behandlungsbeginn zu verlängern, so dass bundesweit weiterhin mit der Behandlung bis zu 28 Kalendertage nach Ausstellungsdatum begonnen werden darf. Diese Frist gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien. Sie gilt nur dann nicht, wenn der Arzt oder Zahnarzt einen anderen Termin in das Feld „Behandlungsbeginn spätest. am“ einträgt.

 

Des Weiteren wurde beschlossen, dass folgende Besonderheiten auf regionaler Ebene kurzfristig durch den G-BA in Kraft gesetzt werden können, sofern es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Corona-Infektionszahlen kommt:

 

 

  • Videobehandlungen, die aus therapeutischer Sicht möglich und mit dem Patienten abgestimmt sind
  • Folgeverordnungen nach telefonischer Anamnese durch den Arzt

 

 

Bitte beachten Sie: Die weiteren Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie werden nach aktuellem Stand zum 30.09.2020 auslaufen. Dies betrifft insbesondere die Hygiene-Pauschale von 1,50 € pro Verordnung. Dieser Betrag kann nur noch für all die Rezepte abgerechnet werden, die bis Ende September bei den Krankenkassen eingehen. Eine entsprechende Zeit für den Postversand sollte daher einkalkuliert werden. Sollte es hier noch zu Änderungen kommen, werden wir darüber tagesaktuell berichten.

 

 

Den genauen Wortlaut der Pressemitteilung des G-BA zur Verlängerung der Sonderregeln finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/894/

 

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.