G-BA nimmt Videotherapie in die Regelversorgung auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der letzten Woche mit einer Änderung der Heilmittelrichtline beschlossen, dass Heilmittelbehandlungen künftig auch regelhaft per Videotherapie erbracht werden dürfen. Bisher war dies nur im Rahmen der Corona-Sonderregelungen möglich. Damit folgt der G-BA den Vorgaben des Gesetzgeber aus dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“.

Welche konkreten Heilmitteln sich für die Videotherapie eignen sollen der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten bis Ende 2021 vertraglich festlegen.

 

Videotherapie kann in der Physiotherapie, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, als Ergänzung zur klassischen „Hands on“-Behandlung eingesetzt werden. Auch eine Kombination aus telemedizinischer und Präsenzbehandlung ist möglich. Durch diese Flexibilität ist eine Fortsetzung der Physiotherapie auch möglich, wenn ein Patient beispielsweise im Urlaub ist oder aus anderen Gründen nicht in die Praxis kommen kann.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.