Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen

Ab dem 01.01.2015 gilt das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" (Tarifautonomiestärkungsgesetz) und damit ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Kontrolliert wird die Einhaltung des Mindestlohns vom Zoll. Der Mindestlohn gilt im gesamten Bundesgebiet; eine Unterscheidung von Ost und West wird es nicht geben. Auch wird keine Branche von dem Mindestlohn ausgenommen, so dass der Mindestlohn auch für Physiotherapeuten gelten wird.

In Branchen, in denen es – anders als in der Physiotherapie - allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 auch Mindestlöhne unter 8,50 Euro möglich. Auch für Erntehelfer wird es eine vierjährige Sonderregelunge geben. Des Weiteren haben Zeitungsausträger ab 2015 einen Anspruch von nur 75 % und 2016 von nur 85 % des gesetzlichen Mindestlohns. Ab 2017 greift dann auch für diese Berufsgruppe der Mindestlohn von 8,50 Euro.
 
Der Mindestlohn gilt ab dem 18. Geburtstag oder auch vorher, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Auch Praktikanten wird grundsätzlich der Mindestlohn zugesprochen. Davon ausgenommen sind verpflichtende Praktika, die im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung zu absolvieren sind, wie etwa in Physiotherapie-Praxen. Langzeitarbeitslose sollen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung auch unter Mindestlohn bezahlt werden können.

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.