I wie Internetseite: Was muss drauf?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: I wie Internetseite. 

Wer ein Business startet, braucht Kunden. Oder: Wer eine Physiotherapiepraxis eröffnet, braucht Patienten. Hier sind Sie im Vorteil, denn es gibt einen hohen Bedarf an Physiotherapie. Aber potenzielle Patienten müssen trotzdem erfahren, dass es Sie gibt. Dabei hilft eine gute Internetpräsenz. Diese muss nicht immer technisch hochkomplex sein, um die Praxis gut zu repräsentieren. Es gibt allerdings einige Punkte zu beachten, damit der Internetauftritt erfolgreich und rechtlich einwandfrei ist.

Auf der Internetseite zeigen Sie, wer Sie sind, was Sie anbieten und wie Sie erreichbar sind. Auch Besonderheiten können hervorgehoben werden: Patienten können über ein Online-Tool ihre Termine buchen? Sie bieten einen speziellen Präventionskurs an? Die Praxis wird nach einem innovativen Konzept geführt? Erzählen Sie es!

Hinzu kommt der rechtliche Teil – das Impressum. Laut § 5 Telemediengesetz müssen bestimmte Informationen wie zum Beispiel der Name des Praxisinhabers, die Kontaktdaten, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPHG) und einiges mehr im Impressum genannt werden. Hier berät Sie das Referat Recht des IFK gern (Tel: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Sie möchten mehr über den Bereich Marketing für Ihre Physiotherapiepraxis lernen? Dann schauen Sie doch mal bei unseren Praxisgründungsseminaren vorbei.

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

 

 

Weitere Artikel

Fachkräftebörse: European Online Job Day

2026 | 13.05. Am 2. Juni findet der European Online Job Day (EOJD) statt. Bei der Veranstaltung der Agentur für Arbeit und Eures-Deutschland (EURopean Employment Service) haben Physiotherapiepraxen, Reha-Zentren und Kliniken aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ihre Stellenangebote europaweit und international sichtbar zu machen. Arbeitgeber können so gezielt mit qualifizierten Physiotherapeuten aus dem Ausland in Kontakt treten und potenzielle Bewerber direkt ansprechen.

Bundesregierung ignoriert laufende Evaluation der Blankoverordnung

2026 | 12.05. Der Vertrag zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, der sogenannten Blankoverordnung für die Physiotherapie, ist am 1. November 2024 für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter in Kraft getreten. Das Gesundheitsministerium plant im derzeitigen Referentenentwurf schon jetzt Einschränkungen bei dieser erst vor Kurzem eingeführten neuen Versorgungsform.

Die neue physiotherapie ist da

2026 | 07.05. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke, aktuelle berufspolitische Entwicklungen und praktische Unterstützung für Ihren Praxisalltag: Im Mittelpunkt steht ein ausführliches Interview mit Ute Repschläger: Sie ordnet die geplante Reform zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und macht deutlich, dass die Bedenken weit über einzelne Detailfragen hinausgehen.