IFK klärt für seine Mitglieder die Rechnungskürzungen bei der DAK

Nachdem die DAK im Herbst 2013 zunehmend Rechnungskürzungen vorgenommen hatte, suchte der IFK das Gespräch mit der Kasse. Im Ergebnis konnte die DAK davon überzeugt werden, ihre oftmals unzulässige Abrechnungspraxis zu korrigieren und insbesondere nachträgliche Änderungen auf der Verordnung im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen wieder zuzulassen.

In diesen Tagen konnte ein weiterer Erfolg in einem strittigen Sachverhalt verbucht werden. Hat der Physiotherapeut auf der Rückseite der Verordnung nur die verordnete(n) Hauptleistung(en), nicht aber den ggf. verordneten Hausbesuch vom Patienten quittieren lassen, so zeigte sich die DAK zuletzt nicht bereit, den Hausbesuch zu bezahlen. Jetzt folgte die DAK aber der Argumentation des IFK, dass eine solche Absetzung nicht zulässig ist. Ab dem Prüfmonat 09/2013 hat die DAK daher die Rückseitenprüfung der Verordnungen bezüglich der Dokumentation der Hausbesuche eingestellt.
Ferner können alle abgesetzten Hausbesuche, die wegen der fehlenden Quittierung des Patienten auf dem zweiten Verordnungsblatt bisher nicht vergütet worden sind, zur Nachzahlung eingereicht werden. Die Unterschrift des Patienten muss hierzu nicht mehr eingeholt werden.
Da dieser Sachverhalt von einigen Kassen weiterhin juristisch anders bewertet werden könnte, rät der IFK seinen Mitgliedern aber sicherheitshalber, auch die Hausbesuche auf der Rückseite der Verordnung vom Patienten quittieren zu lassen.

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