IFK-Rechtsberatung: Datenschutz

Eine Mitgliedschaft beim IFK hat viele Vorteile. Im Mitgliedsbeitrag ist beispielsweise eine umfassende rechtliche Beratung zu allen relevanten Themen inkludiert, vom Arbeitsrecht bis hin zur Zulassung. Einige davon möchten wir hier im Detail vorstellen.

Heute: Datenschutz

Der Umgang mit Patientendaten in der Physiotherapiepraxis bedarf einer sensiblen Handhabung. Von zentraler Bedeutung sind dabei, neben der im Strafgesetzbuch fixierten bekannten therapeutischen Schweigepflicht, die oftmals schwer verständlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Sozialdatenschutzes (SGB) und der seit Mai 2018 geltenden Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO). Jedem Praxisinhaber sollte bewusst sein, dass Verstöße gegen den Datenschutz nicht nur rechtliche Konsequenzen wie beispielsweise Bußgelder nach sich ziehen, sondern sich zusätzlich negativ auf den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis auswirken können. Durchdachte Organisations- und Überwachungsstrukturen können einen datenschutzkonformen Umgang unterstützen. Doch Hand aufs Herz: Im trubeligen Praxisalltag ist es gar nicht so einfach, immer den Überblick zu bewahren.

Um seine Mitglieder bestmöglich bei der Umsetzung des Datenschutzes zu unterstützen, stellt der IFK im internen Mitgliederbereich ein umfassendes Merkblatt zur Verfügung. In M13 finden Sie nicht nur Erläuterungen zu Themen wie der Schweigepflicht, der datenschutzkonformen Vernichtung von Patientenunterlagen, der Datenübermittlung oder den Verpflichtungen im Falle von Datenpannen, sondern auch verschiedenste Musterformulare wie zum Beispiel die Patienteninformation, die zum Aushang in der Praxis gedacht ist, ein Löschkonzept und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das Praxisinhaber ausfüllen und im Datenschutzordner vorhalten müssen.

Besonderes Augenmerk sollten Praxisinhaber auch auf die Datenschutzerklärung ihrer Homepage haben. Diese sollte, genau wie das Impressum, durch einen Link über die Navigationsleiste der Homepage von jeder Seite aus aufrufbar sein. Hinweise finden IFK-Mitglieder im Merkblatt M08 „Praxismarketing“ im Kapitel „Die Praxis-Homepage“. Auch zur datenschutzkonformen Einbindung von Google-Diensten steht IFK-Mitgliedern ein passendes Merkblatt zur Verfügung. In M28 können Sie verständliche Erläuterungen zu diesem Thema nachlesen sowie ein hilfreiches Musteranschreiben zur Abwehr von Ansprüchen aufrufen.

Alle Merkblätter stehen Mitgliedern kostenlos auf der IFK-Webseite im internen Mitgliederbereich, Rubrik „PhysioService“ zu Verfügung. Darüber hinaus helfen Ihnen gern unsere Experten aus der IFK-Rechtsberatung weiter – entweder telefonisch (0234 97745-0) oder via E-Mail (ifk@ifk.de). Dieser Service ist für Mitglieder ebenfalls kostenlos.

Alle Nachrichten aus der Serie „Die IFK-Rechtsberatung“ finden Sie hier.

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