IFK-Sachverständigenkommission sucht neue Mitglieder

In den letzten Monaten hat der IFK eine Sachverständigenkommission für die Begleitung gerichtlicher Verfahren mit physiotherapeutischem Bezug aufgebaut. Wenn es um die Beurteilung fachfremder Berufsausübung geht, stoßen Vertreter der Justiz zuweilen an ihre Grenzen. Deswegen ist es in Gerichtsverfahren erforderlich, Sachverständige für die fachgerechte Beurteilung zu befragen. Durch die mit Physiotherapeuten besetzte IFK-Sachverständigenkommission wird somit eine Leerstelle innerhalb des Sachverständigenwesens gefüllt, die bisher zumeist von Medizinern ausgeübt worden ist.

Derzeit besteht die Kommission aus fünf Mitgliedern, es werden aber noch weitere gesucht – Bedarf gibt es nämlich genug. Interessierte können sich für die Aufnahme in die Sachverständigenkommission bewerben. Der IFK lädt daraufhin geeignete Physiotherapeuten nach einer Sichtung der Bewerbungsunterlagen zu einer eintägigen Schulung am 2. Dezember 2024 ein.

 

Bewerbungsvoraussetzungen IFK-Sachverständigenkommission 

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nachweis von mindestens zehn Jahren Berufserfahrung 
  • Nachweis von zwei beliebigen Zertifikaten der Physiotherapie 
  • Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten von Vorteil (Studium, Studien, Fachartikel) 
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses ohne relevante Einträge 

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 9. November 2024 eingereicht werden.  

 

Nach positiver Bewertung der Bewerbungsunterlagen: 

  • Teilnahme am Seminar und Auswahlverfahren am 2. Dezember 2024 in Bochum 

Nach Berufung in die Sachverständigenkommission: 

  • Teilnahme an den Kommissionstreffen  

Weitere Artikel

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.