IFK.de wieder erreichbar

Unsere Hauptdomain www.ifk.de ist wieder für Sie erreichbar. In den vergangenen Tagen war Sie aufgrund eines Hacker-Angriffs nicht aufzurufen. Wir bitten darum, diese Umstände zu entschuldigen. Mitgliederdaten waren von dem Angriff nicht betroffen, da diese nicht online auf der Homepage gespeichert werden. Um künftige Ausfälle dieser Art zu vermeiden, arbeiten wir an weiteren Sicherungsmaßnahmen und natürlich auch an der strafrechtlichen Verfolgung der Angreifer.

Sollten in der Zwischenzeit weitere Fragen aufgetaucht sein, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 0234 97745-0 (Mo-Fr 9-14 Uhr).

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Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.