SHV-Logo_weniger_Rahmen.png

Inkrafttreten der neuen HeilM-RL auf den 1. Januar 2021 verschoben

Die Verärgerung bei den Betroffenen ist groß, so auch im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und GKV-Spitzenverband. Denn trotz langer Vorlaufzeit kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware in den Arztpraxen nicht flächendeckend pünktlich zum 1. Oktober 2020 sicherstellen, wie in der letzten Woche mehr zufällig bekannt wurde. Um ein Chaos in der Verordnungstätigkeit der Arztpraxen zu verhindern, wird das Inkrafttreten der neu gefassten Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 verschoben werden müssen.

 

 

KBV und GKV-SV sollen dafür gestern einen Antrag im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestellt haben, über den voraussichtlich in der nächsten Woche entschieden wird. Kommt der Beschluss zustande, wird der Bundestag auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung verschieben müssen. Hierfür wäre § 125 SGB V zu ändern. Dies könnte im Rahmen des Versorgungsverbesserungsgesetz geschehen, für das nächste Woche die Referentenanhörungen stattfinden.

 

 

Auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und seine Mitgliedsverbände haben auf diese Entwicklung auf Seiten der KBV höchst verärgert reagiert und sofort das Gespräch mit dem BMG und dem GKV-Spitzenverband gesucht. Denn die Verschiebung darf keine Nachteile für unsere Praxen bringen. Als Problem sieht der SHV den organisatorischen Mehraufwand in den Praxen, wenn die doch deutlichen Erleichterungen durch die neue HeilM-RL erst drei Monate später wirken. Vor allem aber sieht der SHV auch negative Auswirkungen, wenn die Versorgungsverträge erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden können und sich damit auch die Preisvereinbarungen verzögern.

 

 

Weitere Informationen folgen in Kürze. Die Gespräche mit BMG und GKV-Spitzenverband über die Regelungen in diesem Zusammenhang dauern an.

 

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.