Kein Dienstleister für Eintrag in Transparenzregister nötig

Die „Organisation Transparenzregister e.V.“ versendet E-Mails mit der Aufforderung, sich über ihre Plattform in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Für diese Dienstleistung verlangt der Anbieter 49 Euro. Die Eintragung direkt über die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland – www.transparenzregister.de – ist jedoch kostenfrei und für die meisten IFK-Mitglieder ohnehin nicht erforderlich.

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Ganz konkret soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden. Die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG, e. G., KGaA) und rechtsfähige Personengesellschaften (OHG, KG und Partnerschaften) müssen eingetragen werden.


Es ist dringend abzuraten, dafür die kostenpflichtige Dienstleistung der „Organisation Transparenzregister e.V.“ zu nutzen.


IFK-Mitglieder, die Fragen zur Eintragung in das Transparenzregister haben, können sich gern an das IFK-Referat Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0 oder ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.