KG ZNS Kinder: GKV gestattet weiterhin keine Teletherapie

Der GKV-Spitzenverband will die Teletherapie auch künftig nicht für „KG ZNS Kinder“-Behandlungen ermöglichen. Das teilte der GKV-Spitzenverband dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) auf Nachfrage mit.

Der IFK hatte in einer gemeinsamen Telefonkonferenz mit weiteren Heilmittelverbänden und dem GKV-Spitzenverband stichhaltige Argumente dafür vorgetragen, warum und in welcher Form die Teletherapie auch für „KG ZNS Kinder“-Behandlungen sinnvoll ist. Dazu gehörten unter anderem die Vorschläge, dass immer erst ein „realer“ Erstkontakt stattfinden und es eine feste Bezugsperson geben muss.

 

Der GKV-Spitzenverband teilte nun mit, dass diese Argumente in einer Besprechung mit den Krankenkassen zur Anpassung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich zwar besprochen wurden. Die Erweiterung der Videobehandlung für „KG ZNS Kinder“ sei jedoch nicht befürwortet worden.

 

 

Aus seiner Mitgliedschaft kennt der IFK allerdings Fälle, in denen Therapeuten mit den zuständigen Krankenkassen eine Einzelfallentscheidung treffen konnten. Hier hat der Therapeut die Krankenkasse des Patienten vor der Teletherapie kontaktiert und geschildert, warum eine Videobehandlung in diesem Fall sinnvoll erscheint. Es gab Krankenkassen, die den Therapeuten zustimmten, sodass diese die Teletherapie nun bei diesem Patienten abrechnen können.

 

 

IFK-Mitglieder, die bei einem solchen Vorgehen Unterstützung benötigen, können sich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.

 

 

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IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.

 

 

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