Lymphödem Stadium II: Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die überarbeitete Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf offiziell veröffentlicht. Nun gelten auch Lymphödeme ab Stadium II als langfristiger Heilmittelbedarf und können ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse verordnet werden.

Aufgrund der seit dem 1. Januar 2017 gültigen neuen Einteilung der ICD-10-Codes ist es erstmalig möglich, die Lymphödeme differenziert in die entsprechenden Stadien einzuteilen. Im Zuge dessen wurde erneut überprüft, welche Diagnosen in der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie-Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf neu mitaufgenommen werden sollten.

Das Lymphödem Stadium II ist bereits durch sekundäre Gewebsveränderungen gekennzeichnet, wo alleiniges Hochlagern keine Wirkung mehr zeigt.

Der G-BA begründet seinen Beschluss damit, dass „die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung (KPE) (…) für die Mehrheit der Patienten jedenfalls ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert [ist], um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden“. Der SHV hatte diese fachliche Argumentation bereits in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar vorgetragen.

Die aktuelle Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf können IFK-Mitglieder im passwortgeschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage einsehen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern.

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