Mecklenburg-Vorpommern: notwendige Behandlungen erlaubt

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle physiotherapeutischen Leistungen erlaubt, die medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendig sind. Dazu zählt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit neben verordneten Behandlungen auch Rehabilitationssport.

Rehabilitationssport ist auch in Gruppen mit mehreren Patienten gestattet, wenn die Einrichtung eine Hygiene- und Sicherheitskonzept vorweisen kann. Wellness-Behandlungen sind nicht gestattet.

 

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.