Nachweisfrist für Masernimpfpflicht verlängert

Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten war, hatte vorgesehen, dass alle vor dem 1. März 2020 eingestellten Mitarbeiter bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis über ihren Impfschutz oder ihre Immunität gegen Masern erbringen müssen. Dieses Fristende wurde nun auf den 31. Dezember 2021 verschoben.

Grund für die Verlängerung sind die immer noch laufenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Vor dem Hintergrund der Bewältigung der Pandemie soll durch die Fristverlängerung mehr Zeit zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes eingeräumt werden.

 

Zum Hintergrund:

 

 

Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – kurz Masernschutzgesetz – in Kraft getreten. Demnach sind alle Mitarbeiter von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, und damit auch Physiotherapiepraxen, verpflichtet, einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern zu erbringen. Dies beinhaltet sowohl Personen, die am Patienten arbeiten, als auch jede, die keinen direkten Patientenkontakt haben, bspw. Rezeptionsmitarbeiter. Die Nachweispflicht gilt dabei nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden.

 

 

IFK-Mitglieder können sich bei Fragen hierzu an die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0, ifk@ifk.de.

 

 

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.