Neue BGW-Arbeitsschutzstandards

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen aktualisiert. Darin sind die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berücksichtigt.

Die wichtigsten Regelungen sind:

 

  • Räume mit weniger als 20 Quadratmetern dürfen nur dann von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, wenn es aufgrund von zwingenden betrieblichen Gründen wie baulichen Begebenheiten oder einem notwendigen Zusammenarbeiten von mehreren Personen unvermeidbar ist. Physiotherapeutische Behandlungen in Räumen mit weniger als 20 Quadratmetern sind also weiterhin möglich.
  • Praxen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
  • Beschäftigte müssen immer mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch bei Hausbesuchen oder an anderen Einsatzorten.
  • Für Patienten gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
  • Die Verwendung von FFP2-Masken ist präzisiert.

 

 

Ergänzend betont die BGW, dass auch die rechtlichen Vorgaben anderer Bundesländer oder des Bunds einzuhalten sind.

 

 

Den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen der BGW gibt es hier. IFK-Mitglieder können sich bei Fragen an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.