Neue DGUV-Preise können ab sofort abgerechnet werden

Die Vergütungsverhandlungen mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konnten bereits im Mai erfolgreich abgeschlossen werden. Die Preise für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 30. April 2020 steigen in zwei Stufen strukturell um insgesamt rund 18,1%. IFK-Mitglieder wurden bereits per Post über diese Erhöhungen informiert. Die aktuellen Preislisten finden sich zudem weiterhin im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website.

Bei der DGUV galt ein Gremienvorbehalt bis Ende August. Die Abrechnung der neuen Preise sollte bis dahin noch zurückgehalten werden. Heute wurden wir von der DGUV informiert, dass dieser Gremienvorbehalt aufgehoben wurde. Daher können die Preise für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.08.2018 ab sofort bei der DGUV abgerechnet werden.

Die Neuregelungen des HHVG, die den Physiotherapeuten über eine Beseitigung der Grundlohnsummenbindung für die nächsten drei Jahre höhere Vergütungen bescheren sollen, gelten nicht für den Bereich der Unfallversicherung. Insofern ist es umso erfreulicher, dass die DGUV trotzdem davon überzeugt werden konnte, einer signifikanten Preiserhöhung zuzustimmen. Genau wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt aber, dass auch nach dieser Erhöhung um rund 29 % für die Jahre 2017 bis 2019 weitere spürbare Vergütungserhöhungen nötig sind, um die schwierige Vergütungssituation in der Physiotherapie nachhaltig zu verbessern.

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