Neue DGUV-Preise können ab sofort abgerechnet werden

Die Vergütungsverhandlungen mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konnten bereits im Mai erfolgreich abgeschlossen werden. Die Preise für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 30. April 2020 steigen in zwei Stufen strukturell um insgesamt rund 18,1%. IFK-Mitglieder wurden bereits per Post über diese Erhöhungen informiert. Die aktuellen Preislisten finden sich zudem weiterhin im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website.

Bei der DGUV galt ein Gremienvorbehalt bis Ende August. Die Abrechnung der neuen Preise sollte bis dahin noch zurückgehalten werden. Heute wurden wir von der DGUV informiert, dass dieser Gremienvorbehalt aufgehoben wurde. Daher können die Preise für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.08.2018 ab sofort bei der DGUV abgerechnet werden.

Die Neuregelungen des HHVG, die den Physiotherapeuten über eine Beseitigung der Grundlohnsummenbindung für die nächsten drei Jahre höhere Vergütungen bescheren sollen, gelten nicht für den Bereich der Unfallversicherung. Insofern ist es umso erfreulicher, dass die DGUV trotzdem davon überzeugt werden konnte, einer signifikanten Preiserhöhung zuzustimmen. Genau wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt aber, dass auch nach dieser Erhöhung um rund 29 % für die Jahre 2017 bis 2019 weitere spürbare Vergütungserhöhungen nötig sind, um die schwierige Vergütungssituation in der Physiotherapie nachhaltig zu verbessern.

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.