Neue Position für Hygienepauschale: 29944

Neben den Ausgleichszahlungen für entgangene Umsätze in der Corona-Krise sieht der heute in Kraft getretene Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ebenfalls eine Pauschale für die erhöhten Kosten des Hygienebedarfs vor. Bei jeder Verordnung, die zwischen dem 5. Mai 2020 und dem 30. September 2020 bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht wird, dürfen zusätzlich 1,50 Euro angesetzt werden. Für den Bereich der Physiotherapie hat der GKV-Spitzenverband hierzu die neue Positionsnummer 29944 eingeführt.

Der IFK hält die Höhe der Pauschale für völlig unzureichend. Das wäre selbst dann der Fall, wenn den Physiotherapiepraxen von den Bundesländern eine ausreichende Menge an geeigneten Schutzmasken kostenlos zur Verfügung gestellt würde. Dies ist leider aufgrund der Knappheit dieser Masken bislang nur in einigen wenigen Regionen der Fall, sodass sich viele Praxen selbst behelfen und die Masken auf dem freien Markt – zu inzwischen deutlich erhöhten Preisen – erwerben müssen.

 

Nach Berechnungen des IFK wären daher 2 Euro pro Behandlung ein realistischerer Wert für die erhöhten Kosten in den Praxen, was auch gemeinsam mit den Partnerverbänden des Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingefordert wurde. Leider hat das BMG dieser Forderung nicht entsprochen, sodass von den Bundesländern jetzt noch dringlicher verlangt werden muss, den Praxen kostenlose Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

 

 

Nähere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten und alles weitere Wissenswerte zum Rettungsschirm finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Rettungsschirm“ (M26d), das sie im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos beantragen können.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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