Neue Preise auch bei der DGUV und PBeaKK

Die Preissteigerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Behandlungen ab dem 1. August 2021 hat auch Auswirkungen auf andere Leistungsbereiche. So werden die sogenannten B-Positionen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den neuen Preisen in der GKV angepasst.

Achtung: Anders als in der GKV können die neuen Preise bei der DGUV immer dann abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung der Verordnung am 1. August 2021 oder danach durchgeführt wurde.

 

Die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), die Physiotherapeuten für die Behandlung von Postbeamten-A-Versicherten abrechnen können, liegen jeweils 12,5 Prozent über den Vergütungssätzen der GKV. Bei der PBeaKK gilt für den Stichtag dieselbe Regelung wie in der GKV: Abgerechnet werden können die neuen Preise für alle Behandlungen ab dem 1. August 2021. Verordnungen werden also gesplittet. Dabei ist zu beachten: Die Postbeamten-A-Versicherten erhalten ihre Heilmittelverordnungen auf dem Verordnungsmuster 13 und müssen keine Zuzahlungen leisten.

 

 

Die neuen Preislisten finden Mitglieder auf der IFK-Internetseite im geschützten Bereich unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“.

 

 

Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

 

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.