Neue Vorgaben zum „Sektoralen Heilpraktiker“ aus Niedersachsen

Seit einiger Zeit haben Physiotherapeuten die Möglichkeit, unter gewissen Umständen den Zugang zu einer sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ggf. nach Aktenlage zu beantragen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat hierfür „Arbeitsgrundlagen“ erlassen, denen sich auch Baden-Württemberg und Bayern angeschlossen haben: Der Kenntnisnachweis über das Sachgebiet „Recht- und Gesetzeskunde“ muss hier zehn Zeitstunden umfassen. Die IFK-Fortbildungen zum sektoralen Heilpraktiker entsprechen den neuen Vorgaben.

Physiotherapeuten aus Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Bayern, die den bisherigen IFK-Kurs „Berufs- und Gesetzeskunde“ mit zehn Unterrichtseinheiten absolviert haben (wie es z.B. Nordrhein-Westfalen und andere Länder vorsehen), können kostenlos an einem Repetitorium teilnehmen, um ihre zehn Zeitstunden zu erreichen. Der Kurs findet am 16. September 2013 von 17:30 bis 20:00 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum in Bochum statt.

Der Block „Berufs- und Gesetzeskunde“ soll dazu beitragen, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Lücke der Physiotherapieausbildung in rechtlichen Fragen hinsichtlich einer Erlaubnis zum sektoralen Heilpraktiker zu schließen.

Weitere Artikel

therapro 2026 in Stuttgart: IFK vor Ort aktiv

2026 | 11.02. Mit einem starken Besucherandrang startete Ende Januar das Messejahr 2026 für die Heilmittelbranche. Das Messeduo aus therapro und medizin zog rund 15.500 Fachbesucher sowie über 364 Aussteller nach Stuttgart und verzeichnete damit ein deutliches Wachstum.

Neue Kooperation für Mitglieder: Jobradleasing mit BusinessBike

2026 | 09.02. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Bedeutung von Nachhaltigkeit gewinnen Fahrradleasing-Modelle in vielen Unternehmen an Fahrt. Auch Praxismitarbeiter können von günstigen Konditionen für ein neues Fahrrad oder E-Bike profitieren, die Praxen andererseits von erhöhter Attraktivität als Arbeitgeber und gestärkter Mitarbeiterbindung.