Rahmenvorgaben der Heilmittelvolumina für 2015

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die Rahmenvorgaben der Heilmittelvolumina für 2015 geeinigt.
Zunächst wurde für das Jahr 2014 das Volumen nachträglich um 1 Prozent nach oben korrigiert, wobei dies keine Rückwirkung auf die beschlossenen Richtgrößen-Vereinbarungen hat. Anders sieht es bei den Vereinbarungen aus, die auf Länderebene für das Jahr 2015 noch zu schließen sein werden. Hier wurde auf Bundesebene nunmehr als Orientierungswert vorgegeben, das Volumen für 2015 um 3,8 Prozent zu erhöhen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatte die Steigerung „nur“ 3,25 Prozent betragen.

Durch die weitere Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel werden die Regressängste der Ärzte ein weiteres Mal abgemildert. Für den IFK ist dies ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um gegen die Unterversorgung mit Physiotherapie und weiteren Heilmitteln vorzugehen, auch wenn man noch lange nicht von einer ausreichenden Versorgung mit Heilmitteln sprechen kann. Weitere Bausteine, etwa im Versorgungsstärkungsgesetz, müssen noch folgen.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.