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Rettungsschirm-Verordnung in Kraft

Die Rettungsschirm-Verordnung ist am 5. Mai 2020 in Kraft getreten. Die im Rettungsschirm geregelte Einmalzahlung an die Heilmittelpraxen sichert deren Existenz in stürmischen Zeiten. Die Politik, aber auch die Krankenkassen haben verstanden, dass die Heilmittelpraxen systemrelevant sind und deren Existenz deshalb nachhaltig gesichert werden muss.

 

 

Drastische Rückgänge bei den Patientenzahlen in den Heilmittelpraxen und Tätigkeitsverbote in Alten- und Pflegeheimen ebenso wie in sonstigen Tageseinrichtungen haben zu Existenzangst bei den Praxisinhabern ebenso wie bei deren Mitarbeitern geführt. Von daher zeigt der Rettungsschirm für die Heilmittelpraxen – die Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, wie sie richtig heißt – Klarheit und Mut für den Blick in die Zukunft.

 

 

Dabei ist die finanzielle Hilfe das eine; mindestens genauso wichtig ist das klare Signal der Wertschätzung. Das motiviert auch in schwierigen Zeiten wie jetzt, einen Praxisbetrieb zu organisieren, der den Bedürfnissen der Patienten entspricht.

 

 

Der IFK hat speziell für den Rettungsschirm das neue Merkblatt „Coronavirus – Rettungsschirm“ (M26d) erstellt, das laufend aktualisiert wird. IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version nach dem Log-in im physioservice. Für darüberhinausgehende Fragen ist das IFK-Team per E-Mail an ifk@ifk.de erreichbar.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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