Rückforderungen der HEK nicht rechtens

In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten, die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen und größtenteils das Jahr 2014 betreffen. Diese wurden von dem Abrechnungszentrum DDG zu Unrecht verschickt und müssen demnach nicht bezahlt werden.

Der IFK hatte die DDG und die HEK darauf hingewiesen, dass Beanstandungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssen. So ist es im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden in § 12 Absatz 9 Satz 3 festgehalten. Die Kasse zeigte daraufhin Einsehen und sicherte zu, dass sämtliche Rückforderungen aus dem betreffenden Zeitraum gegenstandslos sind. Die betroffenen Leistungserbringer werden hierzu von der DDG in den nächsten Tagen noch einmal angeschrieben und separat informiert.
Sofern Sie in letzter Zeit aus diesem Grund eine Rechnungskürzung erhalten haben, können Sie sich gerne mit den Mitarbeitern des Referats Kassenverhandlungen und Wirtschaft (0234 97745 333) in Verbindung setzen.

Weitere Artikel

therapro 2026 in Stuttgart: IFK vor Ort aktiv

2026 | 11.02. Mit einem starken Besucherandrang startete Ende Januar das Messejahr 2026 für die Heilmittelbranche. Das Messeduo aus therapro und medizin zog rund 15.500 Fachbesucher sowie über 364 Aussteller nach Stuttgart und verzeichnete damit ein deutliches Wachstum.

Neue Kooperation für Mitglieder: Jobradleasing mit BusinessBike

2026 | 09.02. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Bedeutung von Nachhaltigkeit gewinnen Fahrradleasing-Modelle in vielen Unternehmen an Fahrt. Auch Praxismitarbeiter können von günstigen Konditionen für ein neues Fahrrad oder E-Bike profitieren, die Praxen andererseits von erhöhter Attraktivität als Arbeitgeber und gestärkter Mitarbeiterbindung.