Schiedsverfahren: Verbände verfassen offenen Brief

Die Umsetzung der Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für den Bereich der Physiotherapie und die bisherigen Ergebnisse des aktuellen Schiedsverfahrens bewerten die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband (VDB) und Verband Physikalische Therapie (VPT) als unzureichend.

Nach Auffassung der maßgeblichen Verbände folgt die Entwicklung des Heilmittelbereichs nicht der vom Gesetzgeber vorgesehenen Richtung. Gleichzeitig sind die bisherigen Angebote des GKV-Spitzenverbands zur dringend notwendigen Anhebung der Vergütung und zur neuen Leistungsbeschreibung nicht ausreichend, um die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen im Heilmittelbereich ausreichend zu verbessern.

 

Deshalb haben sich die Verbände neben ihren Anträgen im Rahmen des zweiten Schiedsverfahrens in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister und den Ausschuss für Gesundheit des Bundestags gewandt.

 

 

Die Forderungen sind eindeutig: Die rechtmäßige Umsetzung des TSVG sieht eine adäquate Anpassung der Vergütung der Leistungen vor, die die Kosten einer wirtschaftlichen Praxisführung deckt und Gehälter der Beschäftigten in Anlehnung an den TVöD ermöglicht. Da die bisherige Preisfindung höchst unterschiedliche Bewertungen durch die Physiotherapieverbände und die Krankenkassen zeigte, ist mittelfristig eine Bewertung der Vergütungssituation im Bereich der Physiotherapie zur Ermittlung eines wirtschaftlich angemessenen Minutenpreises durch ein weiteres neutrales Gutachten nötig. Außerdem muss die bereits konsentierte, aber zurückgezogene neue Leistungsbeschreibung mit den darin angelegten deutlichen Verbesserungen für die Patientenversorgung und für die Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Dies kann aus Sicht der Physiotherapie-Verbände nur mit einer angemessenen Gegenfinanzierung der ausgeweiteten Behandlungs- und Dokumentationszeiten funktionieren.

 

 

Der Inhalt des offenen Briefs ist hier nachzulesen.

 

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.