SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein
Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.
Der Bericht selbst liefert statistische Daten zum Verordnungs- und Behandlungsverhalten in den Heilmittelbereichen. Aus diesen Zahlen leitet die AOK allerdings in ihren Berichterstattungen Aussagen ab, die ein verzerrtes und teilweise falsches Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.
Konkret behauptet die AOK, der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr behauptet die AOK, die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich hätten zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt und zentrale Ziele verfehlt. Diese Darstellung verkennt jedoch die notwendige Refinanzierung der therapeutischen Leistungen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit seien z. B. die Gehälter der ambulant angestellten Therapeuten in der Physio- Ergo- und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie im Zeitraum von 2018 bis 2024 um 35 Prozent erhöht worden. Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 55,6 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen. In der Ergotherapie ergibt sich für den Bereich der ambulant angestellten Ergotherapeuten von 2018 bis 2024 eine Erhöhung der durchschnittlichen Stundenlöhne von 56,2 Prozent. In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sind es 61,4 Prozent.
Die Zahlen der BGW sollten der AOK bekannt sein, da sie laut § 125 Abs. 2 Ziffer 9 SGB V „zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte“ in der Heilmittelversorgung herangezogen werden sollen. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum die AOK eine andere als die gesetzlich vorgeschriebene Statistik für die Analyse in einer hauseigenen Veröffentlichung verwendet. Dies überrascht uns umso mehr, als dass ein SHV-Mitgliedsverband, der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), bereits im vergangenen Jahr auf eine ähnliche Pressemeldung der AOK zum WIDO-Heilmittelbericht 2024 reagiert und das WIDO-Institut angeschrieben hat, um auf diese unterlassene Information der gesetzlich vorgeschriebenen Daten hinzuweisen. Das Institut bestätigte daraufhin, dass „die durchschnittlichen Stundengehälter der Vollzeitangestellten in Praxen der Physiotherapie zwischen 2016 und 2023 um 60 Prozent erhöht“ worden seien.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des SHV.