Thüringen: Branchenregelung für Physiotherapiepraxen

Der Freistaat Thüringen hat eine „Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen“ veröffentlicht. Darin finden Praxisinhaber konkrete Hinweise zu Infektionsschutz- und Arbeitsschutzregelungen.

In dem Dokument ist unter anderem geregelt, dass Physiotherapiepraxen in Thüringen ein Infektionsschutzkonzept erstellen müssen. Dieses muss nicht von den Behörden genehmigt werden, ist jedoch auf Verlangen vorzulegen.

 

In Thüringen gilt für Physiotherapeuten lediglich noch die Corona-bedingte Einschränkung, dass Wellness-Angebote nicht gestattet sind. Fitnesstraining darf ab dem 1. Juni wieder angeboten werden. Die Abstandsregeln müssen aber selbstverständlich immer dann eingehalten werden, wenn keine Behandlung direkt am Patienten erfolgt, also unter anderem auch bei Gruppenangeboten.

 

 

Die „Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gibt es hier. Weitere Informationen – auch zu anderen Bundesländern – finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das laufend aktualisiert wird. Für individuelle Fragen erreichen IFK-Mitglieder die Geschäftsstelle unter ifk@ifk.de.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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