csm_200807_Verg%C3%BCtugsverhandlungen_Berlin_mit_Neubauer_5c1836904d.jpg

Vergütungsverhandlungen erreichen kritische Phase

Der zweite von drei Verhandlungstagen mit dem GKV-Spitzenverband zu den Vergütungserhöhungen wurde am Nachmittag des 27. August von den Physiotherapie-Verbänden aufgrund eines inakzeptablen Kassenangebots ergebnislos abgebrochen. Die nächste Verhandlung wird am 11. September in Berlin stattfinden. In der Verhandlungsrunde standen insbesondere die Themen Therapiezeiten, Zeiten für Vor-/Nachbereitung und Dokumentation sowie die Vergütung auf der Agenda.

 

 

Während der Vergütungsverhandlungen zwischen den physiotherapeutischen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband stand Prof. Dr. Neubauer (l.), Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), für Fragen zum WAT-Gutachten bereit, das unter seiner Leitung erstellt wurde. Für den IFK verhandelten (v. l.:) Ute Repschläger, IFK- Vorstandsvorsitzende, Dr. Michael Heinen, Leiter des IFK-Referats Wirtschaft und Kassenverhandlungen, und Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer.

 

 

Die vier Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und ZVK haben ihre Forderungen in den letzten Wochen auf der Basis der Ergebnisse des WAT-Gutachtens sowie der Ergebnisse einer Umfrage zur Vor- und Nachbereitungszeit/Dokumentation ausführlich und fundiert ausgearbeitet, den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber dargelegt und begründet und in der Verhandlungsrunde am Donnerstag die Forderung nach einer Vergütungserhöhung um 50,13 Prozent sowie nach Ausweitung der Regelleistungszeiten erneut bekräftigt. Den Verbänden war es dabei wichtig, ihre Forderungen zur Anpassung der Vergütung mit belegbaren Fakten begründen zu können. Dazu wurde das WAT-Gutachten, das unter Federführung des renommierten Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Günter Neubauer entstand, in Auftrag gegeben.

 

 

„Wir haben uns lange und intensiv auf diese ersten bundesweit einheitlichen Verhandlungen vorbereitet“, so IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und ZVK einmütig. In einer Verhandlung stehe jeder Vertragspartner in der Pflicht, seine Forderungen bzw. Angebote – soweit dies möglich ist – mit Zahlen, Daten und Fakten zu belegen und begründen. „Willkürliche Annahmen können nicht die Grundlage für die Gespräche über ein so wichtiges Vertragswerk sein, das direkte Auswirkungen auf die Versorgung von 73 Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten mit Heilmitteln haben wird“, bekräftigen die Verbände ihren Schritt und fügen erklärend hinzu: „Nur dann machen weitere Gespräche auch Sinn. Jetzt ist zunächst der 11. September abzuwarten.“

 

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.