A wie Abrechnung: Wie komme ich an mein Geld?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: A wie Abrechnung.

Als selbstständiger Physiotherapeut ist die Arbeit nicht mit der Behandlung getan. Besonders die Abrechnung nimmt einen wichtigen Teil der organisatorischen Arbeit in einer Physiotherapiepraxis ein. Nun gilt es zu entscheiden, ob Sie als Praxisinhaber selbst mit den Krankenkassen abrechnen möchten oder dies ein Abrechnungsdienstleister für Sie übernehmen soll.

Als sogenannter Selbstabrechner wird mithilfe einer Software oder papiergestützt mit den Krankenkassen abgerechnet. Sofern Sie sich für letzteres Prozedere entscheiden, erfasst die Krankenkasse die Daten nach. Für diesen Service können die Kassen den Rechnungsbetrag um bis zu fünf Prozent kürzen. Wenn elektronisch abgerechnet werden soll, benötigen Sie eine entsprechende Software, damit Sie die Daten elektronisch an die Krankenkassen übermitteln können. Vor der ersten Abrechnung muss dies bei den Krankenkassen angemeldet und eine Erprobungsphase für die elektronische Übermittlung der Daten durchlaufen werden. Wenn der Test erfolgreich war, steht der Abrechnung und fristgerechten Zahlung nichts mehr im Wege.

Wenn Sie sich hingegen entscheiden, über einen Abrechnungsdienstleister abzurechnen, müssen Sie lediglich einen Dienstleister beauftragen und die Krankenkassen darüber informieren. Der Dienstleister kümmert sich dann um den Rest.

In jedem Fall wird aber ein Institutionskennzeichen – die sogenannte IK-Nummer benötigt. Bei dieser ist auch Ihre Bankverbindung hinterlegt, an die die Krankenkasse die Vergütung zahlt. Bei der Entscheidung über Ihren Abrechnungsweg berät und unterstützt Sie das Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft des IFK gern (Tel: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

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