Annäherung von Physioverbänden und GKV-Spitzenverband

Die Schiedsstelle hatte den Verhandlungspartnern weitere Gesprächstermine zur Klärung strittiger Punkte in den Rahmenvertragsverhandlungen auferlegt. In der letzten Verhandlung einigten sich die Vertragspartner in einigen Punkten.
 

Am 19. Januar fand der dritte und letzte Gesprächstermin der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, Verband Physikalische Therapie (VPT) und PHYSIO-DEUTSCHLAND mit dem GKV-Spitzenverband zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens am 27. Januar 2021 statt.

 

Zur Erinnerung: Der Vorsitzende der Schiedsstelle Dr. Orlowski hatte den Verhandlungspartnern, also den maßgeblichen Physiotherapeutenverbänden und dem GKV Spitzenverband am 16. Dezember 2020 aufgegeben, sich zu verschiedenen strittigen Punkten, zum Beispiel den neuen Regelleistungszeiten und den Korrekturverfahren bei unvollständigen/fehlerhaften Verordnungen, zu einigen. In den darauffolgenden drei Verhandlungsrunden am 5., 12. und 19. Januar bemühten sich die Verhandlungspartner sehr intensiv darum, tragfähige Lösungen zu finden, wobei im Ergebnis zwölf der insgesamt 48 Forderungen geeint werden konnten. Bei verschiedenen weiteren Anträgen deuten sich erste Lösungen an. Uneinigkeit besteht hingegen weiter in Punkten wie der Angemessenheit der Vergütung und der Einführung neuer Leistungspositionen, zum Beispiel der physiotherapeutischen Diagnostik. Die verbliebenden strittigen Punkte zum Bundesrahmenvertrag werden nun am 27. Januar 2021 in der mündlichen Verhandlung weiter intensiv diskutiert und dann durch die Schiedsstelle entschieden.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?