Die erste Ausgabe physiotherapie im neuen Jahr ist da

Neues Jahr, neue physiotherapie: Die aktuelle Ausgabe des IFK-Mitgliedermagazins beinhaltet im Januar viele spannende Themen.

Passend zu guten Neujahrsvorsätzen gibt es eine neue Kooperation des IFK, die Vorteile für Praxisinhaber und Mitarbeiter gleichermaßen bietet: Jobradleasing mit BusinessBike.
Eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf Seite 32.

Nach den jährlichen Vergütungsverhandlungen gibt es neue Preise im Bereich der GKV, die ab Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Auch die DGUV hat ihre Vergütung erhöht. Erfahren Sie mehr darüber ab Seite 16.

„Handeln statt reden“ versprach der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) in Berlin. Unter anderen war auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu Gast, die den Reformbedarf im Gesundheitswesen ebenfalls als notwendig ansieht. Der vollständige Bericht beginnt ab Seite 12.

moVe-it ist ein neues G-BA-Innovationsfondsprojekt, an dem der IFK beteiligt ist: Lesen Sie alles über die Forschung der neuen Versorgungsmöglichkeiten für Schlaganfallpatienten mit spastischem Syndrom ab Seite 10.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und ein frohes neues Jahr!

IFK-Mitglieder bekommen die neue Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie kostenlos per Post zugestellt. Online ist die Ausgabe PT 1-26 kostenlos hier zu lesen.

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Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.