IFK-Merkblatt aktualisiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat einen einheitlichen Standard für das Arbeiten während einer Pandemie erstellt. Informationen zu diesem „SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ sowie zu den Konsequenzen, die sich daraus für Praxisinhaber ergeben, finden IFK-Mitglieder im aktualisierten Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

Unter dem Punkt „Schutzausrüstung“ gibt es zudem Hinweise zu Anbietern, bei denen IFK-Mitglieder Rabatte erhalten. Das Merkblatt umfasst nun Informationen zu den folgenden Kernthemen:

 

Ist es Physiotherapeuten erlaubt, zu arbeiten?

 

 

  • Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben
  • Verordnungen durch (sektorale) Heilpraktiker
  • Schließung von Fitnessstudios – Auswirkungen auch auf Physiotherapiepraxen?
  • Einfluss auf die Durchführung von Präventionskursen
  • Dürfen Physiotherapeuten weiterhin Pflege- und Altenheime besuchen, um dort Patienten zu behandeln?
  • Medizinisch dringend erforderliche ambulante Physiotherapie – in Zeiten der Corona-Pandemie
  • Ordnungsamt kontrolliert Physiotherapiepraxen

 

 

Welche Präventionsmaßnahmen sind sinnvoll?

 

 

  • Prävention, aber keine Panik!
  • Was können Praxisinhaber nun konkret tun?
  • Hygienevorschriften in der Praxis
  • Bundesarbeitsministerium hat einen „SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ vorgelegt
  • Schutzausrüstung

 

 

Arbeitsorganisation

 

 

  • Schließung von Kindertagesstätten und Schulen
  • Kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
  • Anordnung von Betriebsferien

 

 

Szenario Quarantäne

 

 

  • Kann der Praxisinhaber haftbar gemacht werden, wenn sich ein Mitarbeiter in der Praxis mit Covid 19 ansteckt?
  • Was tun bei angeordneter Quarantäne?
  • Was tun, wenn das Kind unter Quarantäne gestellt wird?
  • Wer bezahlt im Fall einer Quarantäne?

 

 

Welche unterstützenden Maßnahmen gibt es?

 

 

  • Bürokratische Erleichterungen
  • Zwischenabrechnungen
  • Telemedizin

 

 

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

 

 

  • Was sind Coronaviren?
  • Was tun bei Krankheitsgefühl?
  • Was tun bei Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet?

 

 

Weitere Informationen

 

 

  • Wo gibt es weitere Informationen?

 

 

---

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?