Rechtsfrieden bei Abrechnungsprüfung in Bayern

Bisher hatten es bayerische Physiotherapeuten mit Abrechnungen häufig schwer: Setzten die Krankenkassen doch oft schon bei kleinen Unstimmigkeiten die Rechnung ohne eine Chance auf Nachbesserung ab. Ab dem 1. August 2013 wird sich dies nun ändern, da auch in Bayern die neue vdek-Checkliste Prüfpflichten als Anlage in die Rahmenvereinbarungen aufgenommen wird – letzte Abstimmungen konnten heute erfolgen.

Die Vereinbarung bietet Physiotherapeuten den Vorteil, dass nun eine einheitliche Verfahrensweise bei fast allen Krankenkassen gilt. Zudem können nun endlich  bestimmte Fehler im laufenden Abrechnungsprozess korrigiert werden. Endgültige Absetzungen sollten somit im Wesentlichen der Vergangenheit angehören.

Der IFK begrüßt diese Einigung und wird seine Mitglieder in Bayern in Kürze über die Details per Post informieren.

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