Verschiebung Heilmittel-Richtlinie – Ersatzregelungen ab Oktober

Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 hat der IFK gefordert, dass ab Oktober 2020 Ersatzregelungen gelten müssen, die dann sofort u.a. bürokratische Erleichterungen für die Heilmittelerbringer regeln sollen.

Fest steht bereits, dass die Frist für den Behandlungsbeginn ab dem 1. Oktober 2020 weiterhin mindestens 28 Kalendertage umfassen wird. Die bisherige Regelung wäre zum 30. September ausgelaufen.

 

Zudem beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 durch eine Anpassung der COVID-19-Schutzverordnung zu verlängern.

 

 

Weitere Entscheidungen über bürokratische Entlastungen fallen in diesen Stunden, weshalb der IFK seine Mitglieder voraussichtlich noch in dieser Woche schriftlich über die Neuregelungen informieren wird.

 

 

Für weitere Fragen stehen die Kollegen der IFK-Expertenhotline per E-Mail an abrechnung@ifk.de oder telefonisch unter 0234 97745-333 täglich von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?