Versorgungsstärkungsgesetz hilft Physiotherapeuten

Der zunehmende Verwaltungsaufwand in den Praxen ist eines der größten Ärgernisse in der Physiotherapie. Fehler, die in der Arztpraxis entstehen, führen regelmäßig dazu, dass Physiotherapeuten ihre ordentlich erbrachte Leistung nicht vergütet bekommen. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung bereits festgehalten, dass solch unberechtigte Retaxierungen zukünftig nicht mehr zugelassen werden sollen. Mit dem Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat sie nunmehr erste Taten folgen lassen.

So wird dort u. a. der langjährigen IFK-Forderung entsprochen, das Problem direkt in der Software des Arztes anzugehen. Bisher sind nach IFK-Erhebungen über 20 % aller ärztlichen Verordnungen fehlerbehaftet. Diese Zahl sollte sich zukünftig deutlich reduzieren, wenn Vertragsärzte nur noch elektronische Software-Programme nutzen dürfen, die der Heilmittel-Richtlinie entsprechen. Streitig ist jedoch noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuerung.

Des Weiteren soll das Verhandlungsrecht der Heilmittel-Verbände gestärkt werden: Die Spitzenorganisation SHV darf zukünftig mit dem GKV-Spitzenverband in den Rahmenempfehlungen Vorgaben für die notwendigen Angaben einer Heilmittelverordnung sowie einheitliche Regelungen zur Abrechnung vereinbaren.

Auch die Regressängste der Ärzteschaft sollen durch das neue Gesetz erneut abgemildert werden: Die bisherigen Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden ersetzt durch neue Regelungen, die zukünftig auf Länderebene zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu vereinbaren sind. Im Streitfall entscheidet ein Schiedsamt.

Kaum Bewegung dagegen gibt es bei der möglichen Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten: Hier soll es vorerst bei der Delegation ärztlicher Leistungen bleiben. Ein Einstieg in den Direktzugang ist noch nicht vorgesehen. Ebenso wenig steht bislang die Veränderung der Grundlohnsummenbindung auf der Agenda.

In den kommenden Monaten wird es nicht nur im Gesundheitsausschuss Anhörungen zu diesem 141-seitigen Referentenentwurf geben, ehe das Gesetz in Bundestag und Bundesrat beschlossen und voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll.

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