Wachstum: Vakanzen, Schüler, Absolventen

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Vakanzzeiten in der Physiotherapie für 2025 ermittelt. Daraus geht hervor, dass offene Stellen im letzten Jahr länger unbesetzt blieben als im Jahr zuvor – eine Entwicklung, die der Physiotherapiebranche seit Jahren zusetzt. Der Wert stieg um 24 Tage von 280 auf 304 Tage an.

Positiv zu verzeichnen ist dagegen, dass für die Schüler- und Absolventenzahlen der Physiotherapie im Schuljahr 2024/25 ein Zuwachs zu vermelden ist. So wuchs die Schülerschaft um 1,7 Prozent und die Zahl der Absolventen sogar um 8,6 Prozent gegenüber dem vorherigen Schuljahr an. Damit führen sich die Trends der letzten Jahre fort. Auf dem Arbeitsmarkt machen sich diese Zahlen aber bislang noch nicht spürbar bemerkbar. Noch immer kommen laut Bundesagentur für Arbeit 2,61 offene Stellen auf einen arbeitslosen Physiotherapeuten.

Der IFK steht für eine stetige Verbesserung des physiotherapeutischen Berufsbilds und eine angemessene Vergütung in der Physiotherapie. Die aktuellen Schüler- und Absolventenzahlen sind eine Bestätigung dieses Einsatzes. Obwohl der Fachkräftemangel die Branche nach wie vor fest im Griff hat, gibt es nunauch Grund zur Hoffnung. Der IFK bleibt dran. Lesen Sie hier mehr zu den Verhandlungen und Verfahren der letzten Jahre.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.