Wissenschaftspreis der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V.

Die Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V. möchte die wissenschaftliche Arbeit der Gesundheitsberufe, insbesondere die der Physiotherapeuten, der Ergotherapeuten und der Logopäden fördern und vergibt ab dem Jahr 2014 einen Wissenschaftspreis.

Prämiert werden Arbeiten, die sich mit dem Wesen und der Wirkung von komplexen therapeutischen Interventionen in der neuropädiatrischen Rehabilitation und der neurologischen Rehabilitation befassen und so auch einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der Bobath-Therapie leisten können. Der Preis wird von Gisela Ritter gestiftet und ist mit 1000,-€ dotiert. Er wird alle zwei Jahre während der Jahrestagung der Vereinigung der Bobath-Therapeuten vergeben.
Es können Arbeiten von Einzelpersonen und von Arbeitsgruppen eingereicht werden. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als drei Jahre und mit keinem anderen Preis bedacht sein oder einem weiteren Preisgericht zur Entscheidung vorliegen. Eine vom Vorstand der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands berufene Jury bewertet die eingereichte Arbeit und entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preisvergabe.
Die mit einem Preis ausgezeichnete Arbeit kann in Abstimmung mit dem/der Autoren im Organ der Vereinigung der Bobath-Therapeuten publiziert werden. Die Arbeiten werden in digitalisierter Form zusammen mit einem Bewerbungsschreiben bei der Vorsitzenden der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V. Frau Angela Wodraschke-Hanke eingereicht.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2013.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.