IBAN-Namensabgleich: Überweisung für Mitgliedsbeitrag überprüfen!

Seit Anfang Oktober sind Banken innerhalb der EU dazu verpflichtet, bei Überweisungen die IBAN mit dem angegebenen Namen abzugleichen. Ziel der Maßnahme ist die Eindämmung von Betrug und Fehlüberweisungen. Beim sogenannten „IBAN-Namensabgleich“ vergleicht die Empfängerbank die adressierten Daten mit den bei ihr hinterlegten Informationen. Der Prozess startet automatisch und dauert nur wenige Sekunden. Bei Übereinstimmung erfolgt die Überweisung. Die Systeme sind in der Lage, kleinere Abweichungen zu erkennen, grobe Unterschiede können allerdings zu Warnhinweisen und Störungen führen. Auch die Überweisungen Ihrer IFK-Mitgliedsbeiträge kann dies betreffen.  

Die korrekte Empfängerbezeichnung für die Überweisung Ihres Mitgliedsbeitrags lautet: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. 

Diese muss bei der Überweisung komplett angegeben werden. Die Verbandsabkürzung „IFK“ reicht durch die neue Regelung nicht mehr aus. Also: Lieber schnell die Daten abgleichen und zeitraubende Umstände vermeiden. 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?