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Anhörung zum TSVG: Rückenwind für Heilmittelversorgung

Am 16. Januar findet die Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. In einem Änderungsantrag der Regierungskoalitionen CDU/CSU und SPD geht es auch um eine Verbesserung der Heilmittelversorgung. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt diese Initiative und bezieht Position:

Höhere und einheitliche Preise und deutschlandweit geltende Verträge mit dem GKV-Spitzenverband reduzieren die Schlechterstellung beziehungsweis festigen die Gleichbehandlung der Heilmittelerbringer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es ab 1. April 2019 bundesweit einheitliche Preise für jede einzelne Heilmittelleistung geben soll, dabei ist der jeweils höchste in Deutschland vereinbarte Preis die Grundlage. Damit die neuen Preise zeitnah von den Praxisinhabern abgerechnet werden können, sollte aus Sicht des SHV der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet werden, die ab 1. April 2019 gültige Preisliste bis spätestens 30. April 2019 zu veröffentlichen.
Außerdem sieht das Gesetz Zulassungsbedingungen für Heilmittelerbringer vor, die zwischen den Vertragspartnern auf Bundesebene verhandelt werden. „Es gibt in den Änderungsanträgen der Koalition zum TSVG viele gute Ansätze, die die Arbeitsbedingungen der Heilberufe und damit die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung der Versicherten deutlich verbessern“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV.
Noch schöpft der aktuelle Gesetzentwurf aber die Chance auf weitere Versorgungsverbesserungen mit Heilmitteln nicht bestmöglich aus. So gibt es Nachbesserungsbedarf bei den Themen Bürokratieabbau, wirtschaftliche Verantwortung, Zulassungsverfahren und Telematik.
Gerade die Digitalisierung ist ja ein Schwerpunktthema von Gesundheitsminister Jens Spahn. Damit Heilmittelerbringer bei der Telematik nicht von Beginn an abgehängt werden, fordert der SHV und seine Mitgliedsverbände eine sofortige Lese- und Schreibberechtigung auch für Heilmittelerbringer, natürlich verbunden mit Einführung des elektronischen Heilberufsausweises. Der damit verbundene finanzielle Aufwand ist durchaus überschaubar: Die Versorgung von rund 100.000 Heilmittelpraxen in Deutschland mit einem Konnektor, dessen Kaufpreismarkt etwa bei 60 Euro liegt, erfordert einen Auf- wand von etwa 6 Millionen Euro. Im Vergleich zu den Kosten in anderen Versorgungsbereichen, sollte diese Summe im Sinne des Bürokratieabbaus nicht zum Ausschluss der Heilmittelerbringer führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den SHV ist die gesetzliche Verankerung von Modellvorhaben zum Direktzugang. Die Erfahrungen im Ausland bestätigen sowohl eine hohe Patientenzufriedenheit und -sicherheit als auch die Effektivität dieser Versorgungsoption. Der SHV weist in seiner Stellungnahme deshalb auch auf den bereits vorliegenden Änderungsantrag der Ersatzkassen vom 15. August 2018 hin, der ebenfalls eine Verankerung der Modellvorhaben zum Direktzugang im Gesetz vorsieht.
Der SHV hat seine Optimierungsvorschläge zum TSVG in einer schriftlichen Stellungnahme formuliert und zudem am 14.01.2019 mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart sowie seinen Mitarbeitern aus der Abteilung SGB V des BMG diskutiert. Dabei zeichnete sich ab, dass das TSVG erst einen Monat später, d. h. zum 1. Mai 2019 in Kraft treten wird. Vertreter der SHV-Mitgliedsverbände werden dazu auch in der anstehenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages Rede und Antwort stehen.
Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 75.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

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