CDU/CSU-Positionspapier zur Heilmittelbranche

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erstmals ein Positionspapier speziell für die Heilmittelbranche verabschiedet. Das ist vor allem dem Engagement des Abgeordneten Dr. Roy Kühne zu verdanken. Der IFK begrüßt diese Wertschätzung und wertet dies als positives Signal.

Im Positionspapier spricht sich die größte Regierungsfraktion für die zeitnahe Abschaffung der Grundlohnsummenbindung aus. Das ist ein sehr wertvolles Signal. Der explizite Hinweis auf das Versorgungsstärkungsgesetz fehlt allerdings noch.
Auch das Thema Direct Access soll weiter verfolgt werden, allerdings erst über den Zwischenschritt der Blankoverordnung, was der IFK nicht für zielführend hält. Denn damit würde die Steuerungsfunktion des Arztes zunächst weiter zementiert. Zudem soll die Vorhaltung von Praxisräumen für Mitarbeiter abgeschafft werden. Die Folgen der Maßnahme in dieser Form sollten jedoch zuvor noch im Detail ausführlich diskutiert werden.

Sehr positiv: Entgegen der bisherigen Gesetzesentwürfe sagt die CDU/CSU zu, dass die Heilmittelerbringer doch noch im neuen E-Health-Gesetz berücksichtigt werden. Der momentane Entwurf lässt die Heilmittelerbringer bislang außen vor, obwohl die entsprechende Technik in einem IFK-Pilotprojekt bereits erprobt wurde.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.