DDG entschuldigt sich für unrechtmäßige Rückforderungen

Ausdrücklich entschuldigt hat sich das Abrechnungszentrum DDG bei dem IFK und seinen Mitgliedern. Es räumte ein, dass die Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen, nicht rechtmäßig seien. Die Rückforderungen seien zudem nicht von der vdek-Mitgliedskasse HEK initiiert, sondern von der DDG selbst entwickelt worden.

„Für die erheblichen Unannehmlichkeiten“ bittet die DDG nun in einem Schreiben an den IFK ausdrücklich um Entschuldigung. Alle Empfänger der Rückforderungsschreiben seien schriftlich informiert worden. Praxisinhaber, die aufgrund der unberechtigten Rückforderungen bereits Zahlungen geleistet haben, bekommen ihr Geld unverzüglich zurück.
Nachdem sich IFK-Mitglieder Ende 2018 wegen der Rückforderungen an den Verband gewandt hatten, nahm der IFK Kontakt zur HEK und zur DDG auf. Dabei stellte der IFK klar, dass Rückforderungen laut Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden binnen sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssten. Die meisten Rückforderungen, die IFK-Mitglieder erhielten, stammten jedoch aus dem Jahr 2014.
Die Rahmenverträge mit den Regionalkassen wie der AOK enthalten derzeit häufig abweichende und von Land zu Land unterschiedliche Verjährungsfristen. Dieser Zustand könnte sich mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ändern. Geplant ist darin ein bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag, der für alle Kassen gültig ist.
Zur Meldung vom 17.01.2019: „Rückforderungen der HEK nicht rechtens“

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