eGBR-Fachbeirat tagt im IFK-Kompetenzzentrum

Der Fachbeirat des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers (eGBR) hat seine jüngste Tagung im IFK-Kompetenzzentrum abgehalten und dabei die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer Telematik-Infrastruktur auch für nicht-ärztliche Leistungserbringer besprochen. Zentral war dabei die Verabschiedung eines Positionspapiers, das vor allem die Einbindung der Gesundheitsfachberufe in die künftige Infrastruktur regeln soll.

Derzeit warten die Verbände im Fachbeirat darauf, dass die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise bundesweit in Gang gebracht wird. In Folge stehen dann die Überlegungen an, welche Rechtsform das eGBR auf dem Gesundheitscampus in Bochum annehmen wird. 

IFK-Geschäftsführer Dr. Frank Dudda begrüßte die Teilnehmer der Tagung aus allen Disziplinen der Gesundheitsfachberufe und der Gesundheitshandwerke, die sich über den aktuellen Stand und die künftigen Vorhaben austauschten. Ein gemeinsam erarbeitetes Positionspapier soll Politik und Öffentlichkeit die Bedeutung des Heilberufsausweis näher bringen. Derzeit würden die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerke von einigen Institutionen in ihrer zentralen Bedeutung noch nicht ausreichend innerhalb des Projekts gewürdigt. Dabei werden Sie den Großteil der Heilberufsausweis-Träger ausmachen.
Der IFK hatte federführend das Modellprojekt 1.000 Heilberufsausweise für Physiotherapeuten erfolgreich durchgeführt, um zu belegen, dass auch nicht-ärztliche Leistungserbringer auf der Höhe der Zeit in der Telematik sind.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.