Ethik-Kommission der Ruhr-Universität Bochum zieht ins IFK-Kompetenzzentrum

Die Ethik-Kommission der medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum zieht am 3. März in das IFK-Kompetenzzentrum am Gesundheitscampus in Bochum.

Dies stärkt weiter die dortige Konzentration wichtiger Institutionen der Gesundheitsbranche
 

Die öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen mit ihren ehrenamtlich tätigen Sachverständigen und Laienvertretern beraten Forscher in ethischen und berufsrechtlichen Fragen zu (klinischen) Forschungsvorhaben am Menschen. Die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat 32 Mitglieder, Vorsitzender der Bochumer Kommission ist der emeritierte Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Palliativ- und Schmerzmedizin, Prof. Dr. med. Michael Zenz.
„Wir freuen uns sehr über ein so hochkarätiges Gremium in unserem Hause, das die Bedeutung des Standorts Gesundheitscampus für das Gesundheitswesen noch einmal unterstreicht", so Dr. Frank Dudda, IFK-Geschäftsführer.
Im IFK-Kompetenzzentrum am Gesundheitscampus befinden sich bereits der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. sowie der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) e. V. und ein Büro der opta data Gruppe. Auf dem Campus hatten sich ferner bereits die Sporthochschule, die Aesculap Akademie, das Landeszentrum Gesundheit NRW und das Zentrum für Naturmedizin niedergelassen. Gegenüber entsteht derzeit bis zum Herbst u.a. die Hochschule für Gesundheit und ein Kongresszentrum.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.