Hilfsmittel trifft Heilmittel

Wie können Hilfsmittel eine sinnvolle Therapieergänzung in der physiotherapeutischen Behandlung darstellen? Wie kann das Zusammenwirken in der Zukunft gestaltet werden? Was können Gesetzänderungen für beide Branchen bewirken? Am 29. September 2025 geht es um diese Fragen – und noch viele mehr! Die Firma Bauerfeind veranstaltet in Kooperation mit dem IFK eine digitale Informationsveranstaltung zum gemeinsamen Wirken von Hilfsmitteln und Heilmitteln, bei der unter anderem Physiotherapeut und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestags Dr. Roy Kühne und IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger zu Wort kommen werden. Seien Sie dabei und melden Sie sich kostenlos an!

Zur Anmeldung geht’s hier entlanghttps://bfzr.de/heilwissen

29. September 2025, Beginn 18:00 Uhr

 

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.