IFK-Fachmagazin: Juliausgabe erschienen

Und schon ist die erste Jahreshälfte rum und der Sommer im vollen Gange – als informative Lektüre bietet sich die Juliausgabe unseres IFK-Fachmagazins an. Hier wartet einiges Wissenswertes auf Sie:

Der Artikel „Unser Neuer“ stellt Ihnen in einem kurzen Porträt das Vorstandsmitglied Jan Neuer vor. Ab Seite 8 erfahren Sie unter anderem, was ihn antreibt und wie er mit dem Scheitern umgeht. Ab Seite 18 informiert Sie Neuer persönlich über den Stand der IFK-Sachverständigenkommission.

Über das IFK-Forum Nord lesen Sie einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung, die ihren Teilnehmern einen bunten Blumenstrauß Berufspolitik bot. Insbesondere über die Themen Berufsgesetz, Blankoverordnung und Klageverfahren erhalten Sie hier ein kleines Update.

Warum Parameter den juristischen sprichwörtlichen „Pudels Kern“ bei den Schiedssprüchen der Schiedsstelle Heilmittel ausmachen, lesen Sie ab Seite 22, zusammen mit einer ausführlichen Darlegung der Sicht des IFK auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Klageverfahren der Physiotherapieverbände gegen die vergangenen Schiedssprüche.

Über die Frage, wie man als Praxisinhaber am besten mit Arbeitsunfällen der Mitarbeiter umgeht, erhalten Sie in unserem Rechtsartikel ausführliche Informationen (ab Seite 38).

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

 

Die neue Ausgabe der physiotherapie erhalten IFK-Mitglieder kostenfrei per Post. In digitaler Form ist die Ausgabe PT 4-24 kostenlos hier zu finden.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.