csm_IFK-Forum_S%C3%BCd_2019__11__780ad4434f.jpg

IFK-Forum Süd: Ergebnisse PhysioPraX 2.0 vorgestellt

Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse PhysioPraX 2.0 sind alarmierend: „Das monatlich verfügbare Einkommen eines Physiotherapie-Praxisinhabers liegt im Durchschnitt niedriger als das eines angestellten Physiotherapeuten im Krankenhaus mit ähnlichem Verantwortungsbereich – obwohl Praxisinhaber im Schnitt 45 Stunden pro Woche arbeiten“, berichtete Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), beim IFK-Forum Süd in Feldkirchen bei München.

Hinzu komme der hohe Verwaltungsaufwand für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Praxisinhaber verbringen durchschnittlich zehn Stunden mit unbezahlten Verwaltungsaufwand – was einem Einnahmeausfall von wöchentlich 315 Euro entspricht. „Hier muss sich dringend etwas tun“, forderte Repschläger.

Zudem habe PhysioPraX 2.0 zum Vorschein gebracht, dass 58 Prozent der Praxen weiteren Personalbedarf für durchschnittlich 26 Wochenstunden haben. Ein Blick in die Arbeitsmarktstatistik belege aber, dass in der Physiotherapie Vollbeschäftigung herrsche. „Was positiv klingt, hat einen entscheidenden Nachteil: Es vergehen mehrere hundert Tage, bis Praxisinhaber einen neuen Mitarbeiter einstellen können“, machte Repschläger auf das Problem aufmerksam. „Hier müssen dringend die grundlegenden Strukturen geändert werden.“
Zwar habe sich die Vergütungssituation seit 2016 bereits verbessert, „aber ausreichend ist sie noch lange nicht. Unsere Forderung ist relativ simpel: Wir brauchen noch mal mindestens 30 Prozent mehr Vergütung, um in wirtschaftlich ruhigeres Fahrwasser zu kommen“, betonte die IFK-Vorstandsvorsitzende.
Um dies zu belegen, werde derzeit ein weiteres Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Praxen aller Heilmittelerbringer vorbereitet. Voraussichtlich ab September sei der Fragebogen dazu fertig. „Dann brauchen wir ganz dringend Ihre Mithilfe“, forderte Repschläger die knapp 50 Teilnehmer des IFK-Forums Süd schon jetzt auf, einen Einblick in die Wirtschaftlichkeit der Praxen zu gewähren.

Neben der wirtschaftlichen Situation in der Physiotherapie waren auch die Änderungen durch das TSVG Themen des IFK-Forums. Das TSVG beinhaltet nicht nur Vergütungserhöhungen, sondern noch viele weitere Neuerungen. Eine davon ist, dass es künftig anstelle eines Schiedsverfahrens eine feste Schiedsstelle geben wird. „Das hat einen deutlichen Vorteil“, erläuterte Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer. „Denn die Schiedsstelle hat feste Mitglieder, die also bereits im Thema sind. Dadurch können viel schneller Einigungen erzielt werden, als wenn im Zuge eines Schiedsverfahrens erst Schlichter einberufen werden müssen. Außerdem ist die Schlichtungsdauer gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt.“
Zur Erneuerung der Heilmittelrichtlinie konnte Pfadenhauer bereits sagen, dass es künftig keine Regelfälle mehr geben wird, sondern orientierende Behandlungsmengen. Genaue Details seien aber derzeit noch in Klärung. „Wir werden Sie hierzu schnellstmöglich informieren“, versprach er den IFK-Mitgliedern.
Weitere Bilder vom IFK-Forum Süd 2019 gibt es in der Fotostrecke.
Einen Artikel über den Vortrag von Michael Reinhard, ifo-Institut, gibt es hier.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.