IFK-Sachverständigenkommission sucht neue Mitglieder

In den letzten Monaten hat der IFK eine Sachverständigenkommission für die Begleitung gerichtlicher Verfahren mit physiotherapeutischem Bezug aufgebaut. Wenn es um die Beurteilung fachfremder Berufsausübung geht, stoßen Vertreter der Justiz zuweilen an ihre Grenzen. Deswegen ist es in Gerichtsverfahren erforderlich, Sachverständige für die fachgerechte Beurteilung zu befragen. Durch die mit Physiotherapeuten besetzte IFK-Sachverständigenkommission wird somit eine Leerstelle innerhalb des Sachverständigenwesens gefüllt, die bisher zumeist von Medizinern ausgeübt worden ist.

Derzeit besteht die Kommission aus fünf Mitgliedern, es werden aber noch weitere gesucht – Bedarf gibt es nämlich genug. Interessierte können sich für die Aufnahme in die Sachverständigenkommission bewerben. Der IFK lädt daraufhin geeignete Physiotherapeuten nach einer Sichtung der Bewerbungsunterlagen zu einer eintägigen Schulung am 2. Dezember 2024 ein.

 

Bewerbungsvoraussetzungen IFK-Sachverständigenkommission 

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nachweis von mindestens zehn Jahren Berufserfahrung 
  • Nachweis von zwei beliebigen Zertifikaten der Physiotherapie 
  • Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten von Vorteil (Studium, Studien, Fachartikel) 
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses ohne relevante Einträge 

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 9. November 2024 eingereicht werden.  

 

Nach positiver Bewertung der Bewerbungsunterlagen: 

  • Teilnahme am Seminar und Auswahlverfahren am 2. Dezember 2024 in Bochum 

Nach Berufung in die Sachverständigenkommission: 

  • Teilnahme an den Kommissionstreffen  

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.