IQH verabschiedet Haushaltsplan 2013

Am Mittwoch tagte in Bochum die Mitgliederversammlung des Instituts für Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung (IQH). In diesem Rahmen wurde u.a. erstmals das neue Self-Assessment-Modul vorgestellt. Diskutiert wurde zudem die neue Regelung, dass ambulante Reha-Einrichtungen ab Januar 2014 eine Zertifizierung oder einen strukturierten Selbstbewertungsbericht als Nachweis für das Vorhandensein eines QM-Systems benötigen.


Auf der Tagesordnung standen außerdem der Rechenschaftsbericht des Vorstands, die Finanzlage und ein Bericht über die aktuelle Entwicklung des IQH. Da der Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2012 positiv ausfiel, wurde der Vorstand einstimmig entlastet und der Haushaltsplan für 2013 angenommen.  Die anwesenden Vorstandsmitglieder Rick de Vries, Heidrun Kirsche und Reimund Klier freuten sich darüber.

Fragen zum Thema Qualitätsmanagement können Sie gern telefonisch an die IQH-Geschäftsstelle (0234 97745-36) oder per E-Mail an info@iqhv.de richten. Detaillierte Informationen zum IQH und weitere Workshop-Termine finden Sie unter www.iqhv.de.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.