Keine offenen Fragen zu Abrechnung und Co. – die IFK-Abrechnungsberatung

Die IFK-Abrechnungsberatung steht in allen Aspekten der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen sowie wirtschaftlichen Fragen an der Seite der IFK-Mitglieder. Das Heilmittel auf der Verordnung, die Ihr Patienten mitgebracht hat, passt nicht zur angegebenen Diagnosegruppe? Sie möchten wissen, welche Änderungen Sie auf der Verordnung vornehmen dürfen, was es bei einer Blankoverordnung zu beachten gibt oder haben eine Frage zur Preisfindung bei Privatpatienten? Das Team aus dem IFK-Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Die Mitarbeiterinnen beraten Sie kompetent und übernehmen im Falle einer Absetzung auch die Kommunikation mit den Kostenträgern für Sie – schicken Sie uns dazu einfach nur die betreffenden Unterlagen. Darüber hinaus erhalten IFK-Mitglieder neben ausführlichen Informationen zu allen Bereichen der Abrechnung auch eine qualitativ hochwertige Beratung bei allen auftretenden Fragen.

Noch kein IFK-Mitglied? Dann werfen Sie einen Blick in das IFK-Infopaket auf unserer Migliedsschaftseite und überzeugen sich selbst von den Vorteilen einer Verbandsmitgliedschaft. Das Team der IFK-Geschäftsstelle beantwortet Ihnen gerne alle offenen Fragen zur Mitgliedschaft.

Sie sind schon Mitglied und haben eine Frage an die Abrechnungsberatung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail (0234 97745-333 oder abrechnung@ifk.de). Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.